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Bauleitung I Projektsteuerung

Koordinination des Bauablaufs:

Bauherren, Architekten und Baugesellschaften gehen im zunehmenden Maße dazu über, den Bereich der Bauleitung auszugliedern, um sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Durch unsere langjährigen Erfahrungen und Spezialisierung im schlüsselfertigen Wohnungs- und Gewerbebau, können wir unseren Kunden eine zielgerichtete wirtschaftliche und technische Abwicklung des Bauvorhabens zusichern.

Im Vordergrund steht dabei die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll) und Koordinierung der Gewerke und sonstigen Beteiligten (evtl. Planer, Behörden etc.) sowie der direkte Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen und Abläufe.


Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. Mitglied in der Ingenieurkammer Bau-Nordrhein-Westfalen.

Bauleitung gemäß Leistungsphase 8 der HOAI:

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Führen eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  • Auflisten der Gewährungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag